Wirtschaftsprüfung
Unternehmensbewertung und Gutachten
Nachvollziehbar dokumentiert, für Nachfolge, Verkauf, Umstrukturierung und Finanzierung.
Anlässe für eine Bewertung
Der Wert eines Unternehmens wird oft dann wichtig, wenn sich Entscheidendes ändert:
- Nachfolge in der Familie oder durch Mitarbeitende
- Verkauf oder Kauf eines Unternehmens oder einzelner Anteile
- Ein- und Austritt von Gesellschaftern sowie Abfindungen
- Umstrukturierungen, Verschmelzungen und Sacheinlagen
- Erbschaft und Schenkung, wenn ein steuerlicher Wert nachzuweisen ist
- Finanzierungen und Gespräche mit Banken oder Investoren
Wie wir bewerten
Wir bewerten nach den anerkannten Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 1). Im Mittelpunkt steht der künftige Ertrag des Unternehmens. Deshalb arbeiten wir mit Ihnen eine plausible Planung aus und prüfen die Annahmen kritisch. Wo der Anlass es erfordert, ziehen wir ergänzend Vergleichswerte heran oder ermitteln den steuerlichen Wert nach dem Bewertungsgesetz.
In welcher Rolle wir tätig sind
Je nach Auftrag ermitteln wir als neutraler Gutachter einen objektivierten Wert, beraten eine Seite bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen oder schlichten als Schiedsgutachter zwischen Gesellschaftern. Die Rolle legen wir zu Beginn klar fest, damit alle Beteiligten wissen, wofür das Gutachten steht.
Was Sie erhalten
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das die Herleitung des Werts nachvollziehbar dokumentiert: Planungsannahmen, Kapitalisierungszinssatz und Ergebnis. Es hält einer Prüfung durch Finanzamt, Gericht oder Gegenseite stand und erklärt zugleich verständlich, wovon der Wert Ihres Unternehmens abhängt.
Gerade bei der Nachfolge verbinden wir die Bewertung mit unserer steuerlichen Beratung. So sehen Sie früh, welche Gestaltung sich für Übergeber und Nachfolger rechnet.
Persönlich erreichbar
Ihr Ansprechpartner
Mario Rudnick
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Diplom-Kaufmann
Mario Rudnick berät Unternehmer und Geschäftsführer zu Rechtsform, Nachfolge, Bewertung und Finanzierung. Seine Schwerpunkte liegen im Bilanzsteuerrecht, in Restrukturierung und Umstrukturierung sowie in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfungen nach § 53 HGrG.
Kontakt
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Im Erstgespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir melden uns zeitnah.
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