Wirtschaftsprüfung
Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB
Gesetzliche Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen mit einem Prüfungsurteil, das Banken, Gesellschafter und Aufsichtsgremien überzeugt.
Wann eine Prüfung Pflicht ist
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie GmbH & Co. KGs müssen ihren Jahresabschluss und Lagebericht prüfen lassen. Maßgeblich sind die Größenmerkmale des Handelsgesetzbuchs: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Mitarbeitenden. Wer einen Konzern führt, kann zusätzlich zur Aufstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein. Ob und ab wann das für Ihr Unternehmen gilt, klären wir gern vorab mit Ihnen.
Freiwillige Prüfungen
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein geprüfter Abschluss oft sinnvoll. Banken verlangen ihn häufig bei größeren Finanzierungen, Gesellschafter und Beiräte wünschen ihn als verlässliche Entscheidungsgrundlage, und bei einem geplanten Verkauf schafft er Vertrauen bei Kaufinteressenten. Eine freiwillige Prüfung führen wir nach denselben Grundsätzen durch wie eine Pflichtprüfung.
So läuft die Prüfung ab
- Planung: Wir besprechen Prüfungsumfang, Zeitplan und Ansprechpartner und fordern die benötigten Unterlagen strukturiert an.
- Vorprüfung: Noch vor dem Bilanzstichtag prüfen wir Prozesse und Kontrollen. So kommen wesentliche Themen früh auf den Tisch.
- Hauptprüfung: Wir prüfen den aufgestellten Abschluss und Lagebericht und klären offene Punkte laufend mit Ihnen.
- Abschlussbesprechung: Wir erläutern unsere Feststellungen, bevor der Bericht entsteht.
- Bericht und Bestätigungsvermerk: Sie erhalten einen Prüfungsbericht, der verständlich bleibt, und den Bestätigungsvermerk für die Offenlegung.
Was Sie davon haben
Eine Prüfung ist mehr als eine Pflichtübung. Wir zeigen Ihnen, wo Ihre Abläufe gut funktionieren und wo es Verbesserungsbedarf gibt, etwa in der Abschlusserstellung oder im internen Kontrollsystem. Das Prüfungsurteil stärkt Ihre Position gegenüber Banken, Gesellschaftern und Aufsichtsgremien.
Wir prüfen mittelständische Unternehmen bundesweit, mit einem festen Prüfungsleiter von der Planung bis zum Bericht.
Persönlich erreichbar
Ihr Ansprechpartner
Mario Rudnick
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Diplom-Kaufmann
Mario Rudnick berät Unternehmer und Geschäftsführer zu Rechtsform, Nachfolge, Bewertung und Finanzierung. Seine Schwerpunkte liegen im Bilanzsteuerrecht, in Restrukturierung und Umstrukturierung sowie in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfungen nach § 53 HGrG.
Kontakt
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