Wirtschaftsprüfung
Prüfungen mit gesonderter Berichterstattung
Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Werthaltigkeitsprüfung bei Sacheinlagen.
Bei Gründungen, Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen verlangt das Gesetz oft eine unabhängige Prüfung. Ohne den Bericht eines Wirtschaftsprüfers trägt das Registergericht die Maßnahme in diesen Fällen nicht ein. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben am Prüfungsbericht nicht hängen bleibt.
Gründungsprüfung
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, etwa bei einer Sachgründung, ist neben der Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat häufig eine externe Gründungsprüfung erforderlich. Wir prüfen, ob die Angaben zur Gründung richtig und vollständig sind und ob der Wert der Einlagen den Ausgabebetrag der Aktien erreicht.
Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung
Bei Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln nach dem Umwandlungsgesetz prüfen wir je nach Gestaltung den Umwandlungsvertrag, das Umtauschverhältnis der Anteile oder die Angemessenheit einer Barabfindung. So erhalten Gesellschafter eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidung.
Werthaltigkeitsprüfung bei Sacheinlagen
Wer statt Geld einen Betrieb, eine Immobilie oder Anteile in eine Gesellschaft einbringt, muss nachweisen, dass die Sacheinlage ihren Wert hat. Das gilt bei der Gründung ebenso wie bei Kapitalerhöhungen. Wir beurteilen die Werthaltigkeit und dokumentieren sie so, dass Registergericht und Mitgesellschafter sie nachvollziehen können.
Früh einbinden lohnt sich
Die Prüfung hängt eng mit der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung zusammen. Sprechen Sie uns deshalb an, sobald die Maßnahme geplant wird. Dann stimmen wir Zeitplan, Stichtage und Unterlagen mit Ihnen, Ihrem Notar und Ihren Rechtsberatern ab.
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Mario Rudnick
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Diplom-Kaufmann
Mario Rudnick berät Unternehmer und Geschäftsführer zu Rechtsform, Nachfolge, Bewertung und Finanzierung. Seine Schwerpunkte liegen im Bilanzsteuerrecht, in Restrukturierung und Umstrukturierung sowie in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfungen nach § 53 HGrG.
Kontakt
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